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Allgemeines
Änderungen
bzw. Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Pro 20 Teilnehmer kann lediglich ein 2-Bettzimmer
(für Begleitpersonen) zugesagt werden!
Bei einer fixen Reservierung werden 50% des Gesamtrechnungspreises als
Anzahlung spätestens 2 Wochen nach der Reservierung
fällig!
Stornobedingungen für
Gruppen ab 9 (Neun) Personen
Eine
Abmeldung (Stornierung) muss mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag
eingelangt sein, wenn nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart worden
ist.
Wenn die
Abmeldefrist nicht eingehalten wurde oder zwischen der Anzahl der
angemeldeten und angereisten Gäste eine Minderung eintritt, so
ist pro Person für alle am ersten Pensionstag bestellten
Leistungen, sowie bei einer Reservierung von drei Nächten und
mehr, jeweils 50% aller gebuchten Leistungen zu bezahlen.
Stornobedingungen
für Stadtführungen
Da die
angebotenen Touren von (externen) konzessionierten
Stadtführern durchgeführt werden, muss eine
Abmeldung (Stornierung) mindestens 4 Wochen vor dem Anreisetag
eingelangt sein.
Wenn die
Abmeldefrist nicht eingehalten wurde oder zwischen der Anzahl der
angemeldeten und angereisten Gäste eine Minderung eintritt, ist der Gesamtpreis der jeweils gebuchten
Stadtführung zu bezahlen.
Stornobedingungen für
Einzelpersonen bis 8 (acht) Personen
Storni
sind bis spätestens 1 Tag vor Anreise und nur schriftlich
möglich, ansonsten werden die Kosten für die erste
Übernachtung von der Kreditkarte abgezogen!
Die Bezahlung erfolgt BAR im
Haus!
Die Kreditkarte wird nicht belastet und dient lediglich als
Sicherstellung
der Reservierung (bei verspäteten Storni)!
Aus
hygienischen Gründen dürfen keine
Haustiere
(unabhängig von Größe oder Art) mitgebracht
werden.
Haftung des Gastes für
Schäden
Der
Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude
oder Inventar die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zu
mindestens leicht fahrlässig verursacht werden. Entstehen
Schäden durch ein Fehlverhalten von Besuchern oder sonstigen
Dritten aus dem Bereich des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, dem
Hostel entstandenen Schaden im Rahmen eigener Ersatzansprüche
zugunsten des Hostels im eigenen Namen geltend zu machen. Das Hostel
kann wahlweise die Abtretung der Ersatzansprüche verlangen.
ViennaCityHostel ist auch berechtigt, die Kreditkarten des Kunden in
der Höhe des entstandenen Schadens zu belasten.
Soweit
nichts Anderes vereinbart, gelten die allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH)
vom 15.11.2006. Gerichtsstand ist Wien.
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